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Verkehrsunfallrecht, Verkehrsstraf- und Verkehrsbußgeldrecht

Ob unverschuldet oder verschuldet, die Gefahr, in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden, lauert allgegenwärtig auf unseren Straßen.
Abhängig von der Art der Unfallbeteiligung und persönlicher Situation gilt es, den eingetretenen Schaden vom Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung ersetzt zu bekommen und/oder die eigene Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen. Schließlich gilt es in allen Fällen, strafrechtlich relevanten oder Bußgeld bewehrten Vorwürfen entgegenzuwirken.
Je früher anwaltliche Hilfe für die Schadensregulierung in Anspruch genommen wird, umso effektiver kann sie zu Ihrem Vorteil betrieben werden. Wir sagen Ihnen z.B., wann ein Kostenvoranschlag genügt oder aber ein Sachverständigengutachten erforderlich ist, beraten Sie darüber, ob die Inanspruchnahme eines Mietwagens oder die Geltendmachung einer Nutzungsausfallentschädigung angezeigt ist und helfen Ihnen bei der Durchsetzung eines angemessenen Schmerzensgeldes. Gerade wenn Sie sich durch den Verkehrsunfall Verletzungen zugezogen haben, die Sie vielleicht ein ganzes Leben lang beeinträchtigen werden, empfiehlt sich anwaltlicher Beistand, da oftmals nur dann die gesamten Möglichkeiten des Schadenersatzrechts ausgeschöpft werden. Wir wissen, wann das Zuwarten auf eine außergerichtliche Schadensregulierung nicht mehr zielführend ist und betreiben für Sie die gerichtliche Wahrnehmung Ihrer Interessen vor den Zivilgerichten. Dies gilt nicht nur für Unfälle im Inland, sondern auch im europäischen Ausland.
Häufig wird Unfallbeteiligten ein Fehlverhalten vorgeworfen, welches eine Ahndung als Straftat oder Ordnungswidrigkeit zur Folge haben könnte. Hierbei geht es um Delikte, wie z.B. Unfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Verkehr, Vorfahrtsverletzungen, Geschwindigkeitsverstöße, aber auch fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung. Wir informieren Sie umfänglich über Ihre Rechte und Pflichten als Beschuldigter oder Betroffener in einem Straf- und/oder Ordnungswidrigkeitsverfahren. Wir übernehmen ebenso Ihre Verteidigung vor Gericht und vertreten Sie im Berufungs-, Revisions- oder Rechtsbeschwerdeverfahren.

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