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Immobilienrecht

Bei jeder größeren Anlageentscheidung ist der Erwerb einer Immobilie in die Abwägung einzubeziehen. Es handelt sich hierbei um eine längerfristige Entscheidung.
Insoweit spielen Fragen der Prospekthaftung, der Rentabilität, der Finanzierung von Bauvorhaben und die Grundstücksbewertung eine wichtige Rolle. Großen Raum nimmt insoweit auch die vertragliche Gestaltung des Erwerbsvertrages ein. Zwar werden Immobilliarverträge als Massengeschäft abgeschlossen, doch es ist auch insoweit wichtig, die Grenzen der Vertragsgestaltung und die Wirkungsmöglichkeiten von Verträgen zu kennen. Wichtig ist hier, welche Bestimmungen als allgemeine Geschäftsbedingungen mit welchen Risiken gelten, welche Maßgaben die Makler- und Bauträgerverordnung hier gesetzlich gibt und welche Käufer- bzw. Verbraucherschutzvorstellungen von der maßgeblichen Rechtsprechung entwickelt wurden.
Die gesetzlich vorgegebene Gliederung beinhaltet: die Leistungen des Verkäufers, die Modalitäten der Leistungen: Besitzübergabe, Übergabe von Nutzen und Lasten, Zahlung des Kaufpreises, Rechtsmängelhaftung, Sachmängelhaftung, die Regelung der Erschließungskosten, Nebenbestimmungen und Ähnliches mehr. Darüber hinaus bedingen die Umstände des Einzelfalls eine maßgenaue Anpassung der üblichen Musterverträge an die konkreten Erfordernisse jedes Einzelfalles.
Auch die Sicherung der Lastenfreistellung und die Zusammenfassung der Zahlungsvoraussetzungen sollten maßgeschneidert sein.
Für sämtliche Probleme in diesem Bereich steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Kleemann jederzeit gerne mit seiner Erfahrung beratend und vertretend zur Verfügung.

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