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Schulrecht und Hochschulrecht

Im Bereich des Schulrechts vertreten wir die privaten Träger von Ersatzschulen. Ersatzschulen haben sich gerade im berufsbildenden Zweig bewährt als flexibel agierende Bildungseinrichtungen mit hohem qualitativem Niveau und geringen Ausfallzeiten. Hier geht es darum, die grundgesetzlich gewährte Privatschulfreiheit auch in Zeiten vermeintlich leerer Landeskassen zu verteidigen. Wir sind mit den Problemen bei der Umsetzung der verschiedenen Ersatzschulverordnungen (ESch-VO) vertraut.
Wir helfen in allen Fragen der Genehmigung, Vorfinanzierung und Refinanzierung von privaten Schulen, Bildungsgängen oder Standorten (Außenstellen) bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung.

Daneben helfen wir Schülern und Eltern bei Problemen in Verbindung mit der Schulauswahl, der Benotung und Versetzung sowie im Bereich der Fördermaßnahmen.

Im Hochschulrecht sind wir Ansprechpartner für dienstliche Probleme der Professoren.

Ansprechpartner:


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