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Erbrecht und Nachfolgeplanung

Erbrechtliche Probleme sind sehr vielschichtig. Bei ihrer Lösung sind verschiedenste Rechtsgebiete zu beachten. Neben den eigentlichen erbrechtlichen Vorschriften spielen erbschaftssteuerliche, bewertungsrechtliche, familienrechtliche, gesellschaftsrechtliche und teilweise auch sozialrechtliche Fragen eine Rolle. Unsere durch langjährige Erfahrung spezialisierten Berater erkennen die Fallstricke der jeweiligen Angelegenheit und können in Zusammenarbeit auch rechtsgebietsübergreifende komplexe Problematiken sachgerecht beantworten.

Im Bereich des Erbrechtes unterscheidet sich unsere Tätigkeit in die Beratung vor dem Tod und die Tätigkeit nach dem Tode.

Vor dem Tod gilt es, gemeinsam mit Ihnen ein wirtschaftliches, familiäres, steuerliches und rechtliches Gesamtkonzept zu entwickeln und hierfür eine maßgeschneiderte Lösung zu entwerfen. Zu unseren Tätigkeiten in diesem Bereich zählen die Betreuung von Unternehmensnachfolgen mit all ihren Facetten, die Erstellung von speziell auf Ihre Situation zugeschnittenen Testamenten (z.B. Unternehmertestament, Geschiedenentestament, Behindertentestament usw.), die Entwicklung von Pflichtteilsvermeidungsstrategien sowie auch der Entwurf von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen zur Abrundung Ihrer Nachfolgeplanung.

Nach dem Tode sind wir als Testamentsvollstrecker tätig oder helfen Ihnen als Berater bei Fragen der Erbauseinandersetzung, der Geltendmachung oder der Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, bei Fragen der Testamentsauslegung, der Durchsetzung von Vermächtnisansprüchen usw. Weiterhin fertigen wir für Sie Erbschaftssteuererklärungen an und vertreten Sie in etwaigen Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden.

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