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Prozessberatung und Prozessvertretung

"Prozeßhansel" sind out. Der Entscheidung, einen Zivil- oder Steuerrechtsstreit vor Gericht zu führen, muss eine sorgfältige, am wirtschaftlichen Erfolg orientierte Abwägung vorausgehen. Während die Parteien außergerichtlich weitestgehend selbst die Herren des Verfahrens sind, bestimmt im Gerichtsprozess der Richter das Geschehen. Dieses beginnt mit der Terminierung, dem Gang des Verfahrens, der Auswahl der Sachverständigen und der Beweiserhebung und endet mit einer nach dem Grundgesetz freien Entscheidung durch den oder die Richter. Vereinfacht gesagt kann sich eine außergerichtliche Verhandlungsposition, in der zumeist nur "eine Unbekannte" zu berücksichtigen ist, im gerichtlichen Verfahren leicht zu einer "Gleichung mit zwei oder drei Unbekannten" (Gegner, Gericht, Sachverständiger bzw. Zeuge) entwickeln, die ungleich schwerer zu lösen ist.

Prozesserfahrung ist durch nichts zu ersetzen, außer durch noch mehr Prozesserfahrung. Dies liegt an den komplizierten und ständiger Modifikation unterliegenden Regelungen des Prozessrechtes. Ein Steuerrechtsstreit unterscheidet sich vom Verfahrensgang her grundlegend von einem Zivilprozess. Auch innerhalb des Zivilprozesses gelten in Familiensachen völlig andere "Spielregeln", als im Bauprozess oder bei einstweiligen Verfügungen. In Berufungsverfahren zu den Oberlandesgerichten ist ein anderes "Standing" gefragt, als in einem Amtsgerichtsprozess, der aus dem Mahnverfahren kommt.

In den USA ist eine Spezialisierung der Rechtsanwälte für den Prozessbereich längst gängige Praxis. Auch HÜMMERICH & PARTNER verfolgt diesen Weg. Die Prozessanwälte verfügen sämtlich über eine vieljährige, aus hunderten von Prozessen gewonnene Erfahrung in der Beurteilung prozessualer Gestaltungsfragen und sind teilweise selbst in der Ausbildung der künftigen Richterinnen und Richter tätig.

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