Dr. Ralf Kleemann, Partner

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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Mandanteninformationen

Dr. Ralf Kleemann

Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik


Die "allgemein anerkannten Regeln der Technik" stellen den Mindeststandard dar, den ein Bauherr bei seinem Gebäude erwarten darf. Es ist auf deutschen Baustellen jedoch keine Seltenheit, dass dieser Standard unterschritten wird...

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Das neue Bauvertragsrecht - alles anders ab 01. Januar 2018?


Der deutsche Gesetzgeber hat am 09.03.2017 das "Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, ..." beschlossen (BGBl. I 2017, S. 969). Diese Regeln sind künftig für alle Verträge anwendbar, die ab dem 01. Januar 2018 geschlossen werden. Einige Neuheiten sollen nachfolgend kurz dargestellt werden...

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Behinderungsanzeige als "erste Hilfe" bei Bauverzögerungen!


Bauablaufpläne sind meist so eng gestrickt, dass kaum ein Bauvorhaben innerhalb der vorgegebenen Fristen realisiert wird. Schon Zwischentermine zur Erbringung bestimmter Gewerke oder Bauabschnitte können häufig nicht eingehalten werden.

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Mangel auf Vorleistung des Auftraggebers zurückzuführen: Auftragnehmer kann trotzdem haften!


Auftragnehmer haben die Verpflichtung zur mangelfreien Ausführung vertraglich vereinbarter Leistungen. Dies kann selbst dann gelten, wenn Mängel auf Vorleistungen Dritter zurückzuführen sind.

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Bauträger können Umsatzsteuer zurück verlangen


Bauträger können sich viel Geld vom Staat zurückholen! Viele Jahre lang führten nämlich Bauträger die Umsatzsteuer auf Bauleistungen ans Finanzamt ab und nicht an die Bauunternehmer.

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Bauherren müssen SiGeKo beauftragen


Wer baut, der ist als Bauherr für seine Baustelle verantwortlich. Dies gilt auch für die Sicherheit und Gesundheit der dort beschäftigten Menschen.

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Bauherren sollten nicht auf Werbung hereinfallen


HALLE/BERLIN (DAV) - Wer ein neues Haus kaufen möchte, der sucht zunächst im Internet, informiert sich auf Messen und lässt sich Broschüren vom Traumhaus zuschicken.

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Schnelle Schlichtung mit der SOBau


HALLE/BERLIN (DAV) - Bei jedem Projekt, an dem Architekten, Baufirmen und Bauherren miteinander arbeiten, kommt es zu Interessenskonflikten. So die langjährige Erfahrung der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV).

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Kluge Investoren klären Baurechtsfragen vorab


HALLE/BERLIN (DAV) - Viele Menschen möchten ihr Vermögen vor Inflation schützen und erwägen den Bau oder Kauf einer Immobilie. Zunächst sollte natürlich immer geprüft werden, ob sich das Investment überhaupt lohnt, rät die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV), denn in vielen Gegenden schrumpft die Bevölkerung und damit auch der Bedarf an Wohn- oder Gewerbeimmobilien.

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Handwerker sollten Kunden auf Steuerersparnis hinweisen


HALLE/BERLIN (DAV) - Hauseigentümer können mit Handwerkerrechnungen Geld sparen. Daran erinnert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Sie rät kundenfreundlichen Handwerksfirmen, auf ihren Rechnungen ausdrücklich auf diese Steuersparmöglichkeit hinzuweisen.

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Architekten sollten Honorarfrage frühzeitig klären


HALLE/BERLIN (DAV) - Ab wann wird ein Architekt für seine Leistungen bezahlt? Ab welchem Zeitpunkt wird die Akquise zum Vertrag, das unverbindliche Vorgespräch zum vergütungspflichtigen Auftrag? Diese Fragen stehen immer wieder im Raum, wenn sich Planer und Bauherr die ersten Male treffen. Dabei wird das Problem allerdings selten angesprochen.

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Architekten müssen an künstlerische und rechtliche Rahmenbedingungen denken


HALLE/BERLIN (DAV) - Nachverdichtung heißt das Gebot der Stunde: Nicht mehr auf der grünen Wiese wollen Menschen heute bauen, sondern möglichst in der Stadt. Dort sind Grundstücksteilungen, die Erschließung von Hinterliegergrundstücken sowie Abbruch und Neubau an der Tagesordnung. "Für diese Gebiete gibt es oft keinen Bebauungsplan", weiß aus Erfahrung Dr. Ralf Kleemann, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV): "In solchen Fällen müssen Neubauten nach den Vorgaben des § 34 des Baugesetzbuches geplant werden. Die Vorgaben sind unpräzise; das Bauvorhaben muss sich in die nähere Umgebung 'einfügen'."

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Neue HOAI 2009


Am 29.04.2009 hat das Bundeskabinett den Verordnungsentwurf der HOAI (vom 18.03.2009) beschlossen. Anhand der Empfehlungen seiner Ausschüsse hat der Deutsche Bundesrat in seiner 859. Sitzung am 12.06.2009 mit Mehrheit der HOAI zugestimmt.

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Abnahmeanspruch nach Kündigung von Bauverträgen?


Wie wichtig ist nach einer Kündigung des Bauvertrages die Abnahme? Kann ein teilgekündigtes Werk überhaupt abnahmefähig sein? Muss gegebenenfalls das gekündigte Werk abgenommen werden, um überhaupt Werklohn geltend machen zu können?

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Abwicklung eines gekündigten Bauträgervertrages: Teilkündigung des Bauerrichtungsteils?


Beim Bauträgervertrag wird Grundstück Werk zusammen in einem Vertrag zu einer gewissen Vergütung versprochen. Ist es möglich, den Bauerrichtungsteil teilzukündigen?

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BGH: Bauhandwerkersicherung auch nach Abnahme anwendbar


Seit 1993 gibt es die Bauhandwerkersicherung nach § 648 a BGB. Danach ist die noch zu erwartende Vergütung zu sichern. Gilt dies aber auch noch nach der Abnahme?

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Der Auftraggeber bestimmt nach Fristablauf!


Nach Maßgabe des Schuldrechtmodernisierungsgesetzes gelten ab dem 01.01.2002 besondere Regeln im Hinblick auf den Fristablauf. Dieser ist so wichtig wie nie zuvor. Die zweite, dritte oder sonstige Nachfrist ist nicht mehr nötig.

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Handwerker sollen schneller an ihr Geld kommen (Gesetzesentwurf zum Forderungssicherungsgesetz)


Das Handwerk fordert seit langem, ohne langwierige Prozesse schneller an ihr Geld zu kommen. Insoweit gibt es eine Gesetzesinitiative des Bundestages vom 01.04.2006.

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Sicherheiten am Bau - Stand der Rechtsprechung


Beim Werkvertrag leistet der Handwerker vor. Gegen sein Ausfallrisiko kann er sich sichern. Wie und in welchem Umfang er nach der Rechtsprechung unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung dies möglich ist.

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Information zum Forderungssicherungsgesetz (2009)


Der Bundesrat hatte bereits in der 14. und 15. Legislaturperiode Entwürfe für ein Forderungssicherungsgesetz (BT-Drs. 14/9848 und 15/3594) eingebracht. Der letzte Entwurf beinhaltete die Werkunternehmer auf den Arbeiten der Bund-Länder Arbeitsgruppe "Verbesserung der Zahlungsmoral" und aktuell der jetzt vorgeschlagenen Fassung.

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Das neue Bauforderungssicherungsgesetz


Das (ab dem 01.01.2009 gültige) neue Bauforderungssicherungsgesetz: was General- und Hauptunternehmer wissen müssen!

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