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Mandanteninformationen

Heike Gußner

Zum stillschweigenden Vertragsabschluss durch Energieverbrauch


Die Frage, ob und wenn ja mit wem ein Versorgungsvertrag zustande kam, muss häufig vor Gericht geklärt werden. Liegen ein schriftlicher Vertrag oder Beweise für einen mündlichen Vertragsabschluss vor, ist die Rechtslage schnell entschieden.

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